
Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe wendet sich an einzelne junge Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren mit individuellen oder familiären Problemen. Sie helfen bei der Bewältigung von Krisen und Alltagsproblemen. Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.
Gefördert durch:

Wichtiger Hinweis:
Gewährung von Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt für die Familie nach
vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
Die betroffene Familie muss bereit sein an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Zielen mitzuwirken. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an uns, das Jugendamt oder eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle.
Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:
- Konflikte mit den Eltern
- Schulverweigerung,
- Schul- oder Ausbildungsprobleme
- Kriminalität
- Weglaufen
- Drogenproblematik
Ansprechpartnerinnen
Jennifer Liebherr
Fehrbelliner Str. 51
14712 Rathenow
03385 / 496 390
rathenow@lebev.de